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Förder-Ratgeber

Heizungsförderung: So kommen Sie auf bis zu 70 % Zuschuss

Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus: Wie sich der Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasse & Co. zusammensetzt – und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.

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Der Staat fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen im Gebäudebestand über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen und Solarthermie. Im besten Fall übernimmt der Zuschuss 70 % der förderfähigen Kosten – aber nur, wenn Sie die Boni kennen und den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellen.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und drei Boni, die sich kombinieren lassen:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für alle Antragsberechtigten.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % beim Tausch einer alten fossilen Heizung (befristet bis 2028, danach sinkt der Bonus schrittweise).
  • Einkommens-Bonus: +30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
  • Effizienz-Bonus: +5 % für besonders effiziente Wärmepumpen.

Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtzuschuss ist jedoch bei 70 % gedeckelt.

Wie viel Geld ist das konkret?

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt. Beim maximalen Fördersatz von 70 % bedeutet das einen Zuschuss von bis zu 21.000 €. Kostet die neue Anlage mehr, zahlen Sie den Rest selbst – der Zuschuss bezieht sich immer nur auf den gedeckelten Betrag.

Ein Rechenbeispiel: Eine Wärmepumpe für 28.000 € mit Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeits-Bonus (+20 %) wird mit 50 % bezuschusst – das sind 14.000 €.

Die richtige Reihenfolge: erst Antrag, dann Auftrag

Der häufigste und teuerste Fehler: zuerst beauftragen, dann beantragen. Grundsätzlich gilt bei der BEG, dass der Antrag vor dem Vorhabensbeginn gestellt sein muss. Bei der Heizungsförderung läuft es so:

  1. Angebot einholen – ein Fachbetrieb plant die Anlage und erstellt das Angebot.
  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen – der Liefer- bzw. Leistungsvertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Das ist bei der Heizungsförderung ausdrücklich vorgesehen.
  3. Antrag bei der KfW stellen – die Heizungsförderung wird über das Kundenportal der KfW beantragt.
  4. Einbauen lassen und Nachweise einreichen – nach der Umsetzung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung ein und erhalten den Zuschuss.

Brauche ich eine Energieberatung?

Für die Heizungsförderung ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte – anders als bei Maßnahmen an der Gebäudehülle – nicht zwingend vorgeschrieben. Eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich trotzdem fast immer, wenn Sie über die Heizung hinaus weitere Maßnahmen planen: Sie zeigt die sinnvolle Reihenfolge auf und schaltet bei späteren Maßnahmen an Dach, Fassade oder Fenstern den iSFP-Bonus von +5 % frei.

Verbindliche Informationen

Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich sind allein die offiziellen Stellen – prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor Antragstellung:

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Unsere geprüften Partnerbetriebe kennen die Förderbedingungen und planen Ihre Maßnahme entsprechend.

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