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Förderfähige Sanierungen

Förderung verstehen. Möglichkeiten nutzen.

BAFA, KfW, iSFP-Bonus, Hessen-Programme – die Förderlandschaft ist komplex. Wir geben einen sachlichen Überblick. Unsere Partnerbetriebe kennen die förderfähigen Anforderungen und planen Ihre Maßnahme entsprechend.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Förder- oder Energieberatung. Förderbedingungen, Höhen und Fristen können sich ändern – maßgeblich sind immer die Angaben der offiziellen Förderstellen, auf die wir hier verlinken. findwerker.de stellt keine Förderanträge und übernimmt keine Antragsabwicklung.

Die wichtigsten Programme

Überblick über die Förderlandschaft

Stand 2026. Die wichtigsten Programme für die energetische Sanierung im Überblick – mit Verlinkung zu den offiziellen Stellen.

BAFA

BAFA – Heizungsförderung (BEG EM)

bis 70 %
Förderung

Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) im Bestand.

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % (bei Tausch alter fossiler Heizungen, bis 2028)
  • Einkommens-Bonus: +30 % (bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €)
  • Effizienz-Bonus: +5 % für besonders effiziente Wärmepumpen
  • Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € für die erste Wohneinheit

Die Boni sind kombinierbar, der Gesamtzuschuss ist auf 70 % gedeckelt.

BAFA

BAFA – Gebäudehülle (BEG EM)

15 – 20 %
Förderung

Zuschuss für die Dämmung von Fassade, Dach, Geschossdecken sowie für den Austausch von Fenstern und Außentüren.

  • Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
  • iSFP-Bonus: +5 %, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
  • Technische Mindestanforderungen an den U-Wert müssen eingehalten werden
  • Maximal förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP 60.000 €)
  • Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte (Energie-Effizienz-Experten-Liste) ist einzubinden

Gilt für WDVS, Vorhangfassade, Innendämmung, Dachdämmung und förderfähige Fenster/Türen.

KfW

KfW – Wohngebäude-Kredit (261)

bis 45 % Tilgungszuschuss
Förderung

Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard.

  • Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit bei Sanierung zum Effizienzhaus
  • Tilgungszuschuss abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe (je besser, desto höher)
  • Zusätzlicher Bonus für die Worst-Performing-Buildings-Klasse und für serielle Sanierung
  • Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte ist verpflichtend einzubinden

Sinnvoll bei umfassender Sanierung mehrerer Gewerke in einem Zug.

BAFA

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

50 % der Beratungskosten
Förderung

Geförderte Energieberatung, die eine sinnvolle Sanierungs-Reihenfolge aufzeigt – und 5 % Extra-Förderung auf Folgemaßnahmen freischaltet.

  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % Zuschuss auf das Beraterhonorar
  • Maximaler Zuschuss: 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten)
  • Der iSFP schaltet bei den BEG-Einzelmaßnahmen den iSFP-Bonus von +5 % frei
  • Erstellung ausschließlich durch gelistete Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten

Lohnt sich fast immer, wenn mehrere Maßnahmen über die Jahre geplant sind.

Land Hessen

Hessen – Landesförderung & Beratung

ergänzend
Förderung

Ergänzende Landesprogramme und kostenfreie Erstberatung über die LEA Hessen und die Verbraucherzentrale Hessen.

  • LandesEnergieAgentur Hessen (LEA): neutrale Informationen zu Förderung und Sanierung
  • Verbraucherzentrale Hessen: anbieterunabhängige Energieberatung, teils kostenfrei
  • Einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet bieten eigene Zuschuss-Programme an
  • Landesprogramme sind teilweise mit Bundesförderung kombinierbar

Lokale Programme variieren je nach Stadt – ein Blick auf die Website Ihrer Kommune lohnt sich.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Wer beantragt die Förderung – ich oder der Handwerker?

+
Den Förderantrag stellen in der Regel Sie als Eigentümer (oder eine von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Expertin bzw. ein -Experte). Wichtig ist: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Unsere Partnerbetriebe kennen die förderfähigen Anforderungen und richten ihre Angebote darauf aus, damit Ihre Maßnahme die Förderbedingungen erfüllt.

Muss ich den Antrag vor oder nach der Sanierung stellen?

+
Grundsätzlich vorher. Bei den meisten Programmen (BAFA, KfW) muss der Antrag gestellt und – je nach Programm – bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Eine Ausnahme bildet die Heizungsförderung, bei der ein Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung möglich ist. Klären Sie die Reihenfolge frühzeitig mit Ihrer Energieberatung.

Brauche ich eine Energieberatung?

+
Für die meisten BAFA- und KfW-Programme zur Gebäudehülle ist die Einbindung einer gelisteten Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten verpflichtend. Für die Heizungsförderung ist das nicht zwingend. Eine Energieberatung (iSFP) wird selbst gefördert und schaltet zusätzliche Boni frei.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

+
Teilweise ja. Innerhalb eines Programms (z. B. BAFA-Heizung) sind verschiedene Boni kombinierbar. Bundes- und Landesprogramme lassen sich teils ergänzen, eine Doppelförderung derselben Kosten ist aber ausgeschlossen. Die genauen Kombinationsmöglichkeiten hängen von Ihrer Maßnahme ab.

Hilft findwerker.de beim Förderantrag?

+
Nein – wir sind keine Förderberatung und stellen keine Anträge für Sie. Wir vermitteln Sie an geprüfte Fachbetriebe, die sich mit förderfähigen Aufträgen auskennen und Ihre Maßnahme entsprechend planen. Die formale Antragstellung übernehmen Sie selbst bzw. Ihre Energieberatung. Diese Seite dient ausschließlich der Information.

Sanierung mit Förder-Potenzial geplant?

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an – unsere Partnerbetriebe kennen die förderfähigen Anforderungen und planen Ihre Maßnahme so, dass die Förderbedingungen erfüllt werden.

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